Sonstige Angaben

Die Angaben gemäß § 267 UGB zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht) sowie die Erläuterungen zur Verwendung von Finanzinstrumenten werden im Anhang (Notes) zum Konzernabschluss dargestellt, da es sich dabei um verpflichtende Notes-Angaben gemäß IFRS handelt.