Ergänzende Angaben

(82) Restlaufzeitengliederung

Als Restlaufzeit wird jene Zeitspanne zwischen dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der vertraglich festgelegten Fälligkeit der Forderung oder Verbindlichkeit bezeichnet. Sofern Forderungen oder Verbindlichkeiten in Teilbeträgen fällig werden, wird die Restlaufzeit für jeden einzelnen Teilbetrag angesetzt.