Grundlagen der Konzernrechnungslegung

(1) Grundsätzliches / Angewandte IRS-, IAS-, IFRIC- und SIC-Vorschriften

Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und enthält Vergleichszahlen für 2007, die nach denselben Grundsätzen der Rechnungslegung erstellt worden sind.


Der Konzernabschluss der Hypo Group Alpe Adria zum 31. Dezember 2008 wurde im Einklang mit § 245a UGB und § 59a BWG gemäß Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-Verordnung) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 auf Grundlage der vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und International Accounting Standards (IAS) sowie deren Interpretationen durch das Standing Interpretations Committee (SIC) und International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) erstellt.


Der Konzernabschluss besteht aus der Erfolgsrechnung, der Bilanz, der Eigenkapitalentwicklung, der Kapitalflussrechnung und dem Anhang (Notes). Die Segmentberichterstattung erfolgt grundsätzlich innerhalb der Notes, wobei weiterführende Erläuterungen im Geschäftsbericht zu finden sind. Der Konzernlagebericht gemäß § 267 UGB inkludiert den Risikobericht.


Grundlage des Konzernabschlusses bilden nach IFRS erstellte Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen per 31.12.2008. Die Rechnungslegung der Hypo Group Alpe Adria erfolgt entsprechend IAS 27 nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern).


Verpflichtende Angaben gemäß IFRS 7, welche sich auf die Art und das Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, beziehen, werden im Risikobericht (Seite 26–46) wiedergegeben, welcher Bestandteil des Konzernlageberichts ist.


Die Zahlen im Konzernabschluss sind grundsätzlich in Tausend Euro (EUR) angegeben. Die angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten.


Die Freigabe des Konzernabschlusses 2008 erfolgt am 23. April 2009 durch den Aufsichtsrat.

 

Der Konzernabschluss basiert nur auf jenen IFRS/IAS und deren Auslegungen, die von der Europäischen Union für das Geschäftsjahr 2008 zur Anwendung freigegeben und veröffentlicht worden sind.


Im Konkreten sind neben dem IASB-Framework folgende IFRS/IAS für die Hypo Group Alpe Adria relevant:

Im 4. Quartal 2008 wurde vom IASB eine Änderung des Standards IAS 39 herausgegeben, welche die Umklassifizierung bestimmter Finanzinstrumente in eine andere Bewertungskategorie gestattet. Von dieser Möglichkeit der Reklassifizierung hat die Bankengruppe 2008 nicht Gebrauch gemacht.

 

Folgende Standards wurden nicht berücksichtigt, da im Konzern keine entsprechenden Geschäftsvorfälle vorlagen:

 

Die folgenden für den Konzern relevanten IFRIC- und SIC-Interpretationen wurden beachtet:

 

Wesentliche, bereits herausgegebene, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards:

 

IFRS 8 (Geschäftssegmente) ersetzt ab dem Geschäftsjahr 2009 den bisher angewandten Standard IAS 14 (Segmentberichterstattung). Geschäftssegmente (operative Segmente) stellen Komponenten eines Unternehmens dar, zu welchen getrennte Finanzinformationen verfügbar sind, die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen Bereichs überprüft werden (Management Approach), um über die Verteilung von Ressourcen zu entscheiden und die Leistungsfähigkeit zu beurteilen. IFRS 8 wird seitens der Hypo Group Alpe Adria noch nicht vorzeitig angewandt. Ab 2009 wird es daher in der externen Berichterstattung zu Änderungen in der Darstellung kommen, welche auch zu einer Anpassung der Berichtsdarstellung für die Vergleichsperiode 2008 führen werden.


Ebenso wird zulässigerweise auf die vorzeitige Anwendung des geänderten IAS 1, IFRS 3 und IAS 27 verzichtet.

 

Durch Änderungen zu IAS 23 (Fremdkapitalkosten) wurde die Möglichkeit zur aufwandsmäßigen Erfassung von Fremdkapitalkosten, die einem qualifizierten Vermögenswert (Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögensgegenstände etc.) zugerechnet werden, gestrichen. Als einzig zulässige Bewertungsmethode gilt nun zukünftig die Aktivierungspflicht. Die Hypo Group Alpe Adria wendet den geänderten IAS 23 bereits ab dem vorherigen Geschäftsjahr an.