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Anhang zum Konzernabschluss

Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches UGB (bis 31.12.2006: HGB) in der geltenden Fassung sowie nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes idgF aufgestellt. Die Gliederung der Konzernbilanz sowie der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den in der Anlage 2 zu § 43, Teil 1 und 2 BWG enthaltenen Formblättern. Die Wertangaben erfolgen grundsätzlich in Tausend EUR.