Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand im Berichtsjahr im Rahmen von acht Aufsichtsratsitzungen in mündlicher und schriftlicher Form über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in allen Sitzungen anhand eines ausführlichen Berichts über die wesentlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung, den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens informiert. Die dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegten Geschäfte wurden überprüft und mit dem Vorstand behandelt.
Im Geschäftsjahr 2006 haben die nachstehenden Ausschüsse des Aufsichtsrates wie folgt stattgefunden:
- Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten: 6
- Kreditausschüsse: 25, ca. 14-tägig
- Bilanz-/Prüfungsausschüsse: 4
- Projektausschüsse: 8
- Satzungsausschüsse: 2
- Strategieausschuss: 0
Konzernabschluss und Jahresabschluss 2006 sowie uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Der vorliegende Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Jahresabschluss und Lagebericht der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG zum 31.12.2006 wurde von Deloitte Wirtschaftsprüfungs GmbH, A-1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, FN 36059d geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
Der Bilanzausschuss hat festgestellt, dass die Prüfung des Einzel- und des Konzernabschlusses 2006 durch die vorgelegten Unterlagen und die detaillierten Auskünfte des Bankprüfers in der erforderlichen Tiefe durchgeführt werden konnte. Der Bilanzausschuss hat daher dem Aufsichtsrat empfohlen, den Jahresabschluss gemäß § 125 Abs. 2 des Aktiengesetzes zu billigen sowie den Konzernabschluss zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluss, dem der Wirtschaftsprüfer seinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, sowie den Gewinnverteilungsvorschlag und den Lagebericht des Vorstandes geprüft und schließt sich sowohl dem Ergebnis der Abschlussprüfung als auch dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes an. Der Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gebilligt, wodurch dieser gemäß § 125 Abs. 2 des Aktiengesetzes festgestellt ist. Weiters hat der Aufsichtsrat das Ergebnis der Prüfung des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zustimmend zur Kenntnis genommen.
Klagenfurt, am 26. April 2007
Dr. Wolfgang Kulterer



